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Über Mich

   

Petra Kuhn
Avocat à la Cour
Diplom-Rechtspflegerin (FH)


  Ich bin seit Januar 2003 in Paris als Rechtsanwältin zugelassen, habe aber zuvor 25 Jahre in Deutschland gelebt, wo ich 1996 meine Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) erfolgreich abgeschlossen habe (Was tut ein Rechtspfleger).

 Nach einer viermonatigen Tätigkeit als Beamtin des gehobenen Justizdienstes (bei der Staatsanwaltschaft I beim LG Berlin), habe ich im Frühjahr 1997 ein Jurastudium an der Universität Potsdam begonnen, wo ich an den Übungen im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht (für Anfänger und Fortgeschrittene, sog. „kleine und große Scheine“) mit Erfolg teilgenommen habe.

 Parallel war ich in Potsdam Studentin des französischen Rechtsstudiengangs, der mir die juristische Ausbildung an der französischen Partneruniversität Paris X (Nanterre) ermöglichte. Dort habe ich im Sommer 2000 mein Aufbaustudium im europäischen Wirtschaftsrecht erfolgreich beendet ("D.E.S.S. Juriste d'Affaires Européen").

 Seit Beginn meines Aufenthalts in Paris habe ich durch mehrere Praktika in deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzleien sowie in der Repräsentanz des Landesbank Hessen-Thüringen („Helaba“) meine Kenntnisse im deutsch-französischen Rechtsbereich vertiefen können.

 Ich bin außerordentliches Mitglied des Deutschen AnwaltVereins sowie der deutsch-französischen Industrie und Handelskammer und bin seit dem Jahr 2000 als Lehrbeauftragte für deutsches Zivil- und Zivilprozessrecht an der Universität Paris-Cergy tätig. Darüber hinaus arbeite ich als Rechtsberichtserstatterin für die Bundesagentur für Außenwirtschaft (BFAI).

 Meine beratende und gerichtliche anwaltliche Tätigkeit umfasst wirtschafts- und privatrechtliche Gesichtspunkte [Rechtsvergleichung: deutsches und französisches Recht, Zivilrecht (Erbrecht, Kaufrecht, etc.), Internationales Privatrecht, Vollstreckung deutscher Schiedssprüche in Frankreich und Wirtschaftsrecht]; neben Deutsch als meiner Muttersprache, korrespondiere ich in Französich und Englisch.

 Neben der Vertretung vor den französischen Gerichten bin ich nach Maßgabe des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I, S. 182) ebenfalls ermächtigt, Ihre Interessen vor den deutschen Gerichten wahrzunehmen.

 


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